Das Wandern ist des Menschen Lust… aber bitte nicht durch den eigenen Garten!

Das Wandern ist des Menschen Lust… aber bitte nicht durch den eigenen Garten!

In den letzten Jahren hat das Wandern wieder einen regelrechten Boom erfahren. Viele Menschen erobern dabei Gebirgsketten, Wanderrouten und Co auf der ganzen Welt. Auch das junge Volk hat das Wandernd für sich entdeckt und es gibt immer mehr spezifische Wanderurlaube in vielen Regionen. Die Routen führen über Stock und Stein und manchmal grenzen sie auch recht eng an Grundstücken, Gärten und Wegen. Dies führt hin und wieder zu Konfrontationen und Ruhestörungen zugleich. Doch wie kann man als Betroffener das Ganze umgehen?

Eine gute Beschilderung ist alles

Desto besser jeder Wanderweg ausgeschildert ist, umso besser. Denn dabei können sich selbst geübte Wanderer gerne einmal verlaufen, wenn sich verschiedenen Wege ähneln oder gar angrenzen und kreuzen. Hier kommt es bei mangelnder Beschilderungen immer wieder zu Missverständnissen. Diese enden nicht selten in Nachbars Garten oder auch auf Wegen, die eigentlich nicht für die Wanderroute angedacht waren. Dass es hierbei dann unweigerlich zu Streitigkeiten kommen kann, bleibt nicht aus. Schlimmer noch. Manchmal geht es auch einfach als Abkürzung quer durch den Garten oder übers Grundstück. Als Grundstücksbesitzer und Betroffener kann man sich mit der guten Eingrenzung des Grundstücks und Gartens gut sichern. Denn der Zaun bildet eine sichtbare, wie effektive Einzäunung des Grundstücks und es kommt nicht zu Missverständnissen. Hierfür kann man einen Doppelstabmattenzaun passend konfigurieren lassen. Dieser passt sich den jeweiligen Begebenheiten an und kann sogar auf unwegsamen Gelände aufgebaut werden.

Wege kennzeichnen – Wanderrouten klar führen und aufzeigen

Die meisten Regionen verfügen mittlerweile über etliche Wanderrouten. Diese sind meist gut beschildert und es gibt auch meist im Reisebüro schon oder vor Ort im Info-Center der Stadt gute Wegweiser und Prospekte mit allen Routen. Hier kann man sich als begeisterter Wanderer erste Eindrücke verschaffen wohin die Reise gehen soll und welchen Weg m an begehen möchte. Auch auf diese Weise kommt man zum Einen nicht vom rechten Weg ab, was unter anderem auch wichtig ist, wenn man mit dem Hund unterwegs ist – und zum Anderen landet man nicht einfach in Nachbars Garten.

Besucher willkommen heißen

Es gibt aber auch Grundstücksbesitzer, die das Vorbeiwandern von Touristen an ihren Grundstücken gar nicht als schlimm oder störend empfinden, sondern heißen sie willkommen. Besonders in abgelegenen Regionen und Gebieten ist dies gar nicht einmal so selten. Hat man zudem ein kleines Gewerbe auf dem eigenen Grundstück aufgebaut, wie Selbstgebasteltes oder Geerntete Früchte beispielsweise, kann man aus der Situation dass der Wanderweg direkt am Grundstück vorbeiführt noch eine Tugend machen und profitieren. Da werden dann nicht selten selbstgemachte Marmeladen angeboten, Holzschnitzereien, Blumensträuße, Kürbisse und mehr. Aber auch der Hofladen kann gleich eingerichtet werden und führt quasi die Besucher und Wanderer automatisch durch den Garten und durchs Grundstück. Auch hierbei kann man von den Routen und Touristen, die auf ihren Wegen unterwegs sind am Ende noch profitieren.

Fazit: Eine gut sichtbare Ausschilderung verhindert viele ärgerliche Konfrontationen. Auch die klare Wegführung sollte auf jeden Fall bei Wanderrouten vorhanden sein. Als Grundstücksbesitzer, der sich durch die Wanderer belästigt fühlt, kann man auf kommunaler Ebene Beschwerde einlegen und auf Veränderungen pochen. Meistens gelingt dieser Coup.

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